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Causa SeedingUp: Das Ende eines Urgesteins der Content-Vermarktung?

Olav Brunssen
aktualisiert: 26. August 2026 10:57
Causa SeedingUp: Das Ende eines Urgesteins der Content-Vermarktung?
Causa SeedingUp: Das Ende eines Urgesteins der Content-Vermarktung?

Seit Jahren berichten Publisher über verspätete oder ausbleibende Auszahlungen. Einige Gläubiger gehen inzwischen gerichtlich vor. Auch wir haben offene Forderungen gegen SeedingUp. Gleichzeitig besteht die Gesellschaft weiter und tritt nach außen weiterhin als aktiver Anbieter auf.

SeedingUp gehört zu den älteren Namen im deutschen Online-Marketing. Die heutige SeedingUp GmbH wurde bereits 2005 unter dem Namen teliad Internetmarketing GmbH gegründet. Im Jahr 2014 erfolgte die Umbenennung in SeedingUp GmbH.

Das Unternehmen betreibt einen Marktplatz, über den Advertiser Werbe- und Contentplatzierungen buchen können. Publisher stellen dafür Blogs, Webseiten, Onlinemedien und weitere digitale Angebote zur Verfügung und erhalten für erfolgreiche Buchungen eine Vergütung.

Das Modell war über viele Jahre etabliert. Gerade deshalb ist die Entwicklung der vergangenen Jahre bemerkenswert.

Seit spätestens 2024 häufen sich öffentliche Berichte von Publishern, die nach eigenen Angaben teilweise über Monate auf Auszahlungen warten. Andere schildern erfolglose Kontaktversuche, Mahnungen, Inkassoverfahren oder gerichtliche Schritte.

Auch wir sind selbst betroffen. Gegen die SeedingUp GmbH bestehen offene Forderungen. Nachdem eine Zahlung ausblieb, wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. SeedingUp hat dem Mahnbescheid widersprochen.

Damit stellt sich zunehmend die Frage, ob es sich noch um einzelne Zahlungsprobleme handelt oder ob inzwischen ein längerfristiges Problem bei der Abwicklung von Publisher-Auszahlungen besteht.

Eine abschließende Antwort darauf lässt sich anhand öffentlich zugänglicher Informationen bislang nicht geben. Die Zahl und Dauer ähnlicher Berichte machen eine genauere Betrachtung jedoch notwendig.

Von teliad zu SeedingUp

Die Unternehmensgeschichte reicht bis 2005 zurück.

Am 11. Oktober 2005 wurde die teliad Internetmarketing GmbH beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Geschäftsführer war bereits damals Andreas Armbruster.

2014 wurde die Gesellschaft in SeedingUp GmbH umbenannt. Der neue Name sollte die Entwicklung vom klassischen Linkmarketing hin zu Content Marketing und Content Seeding widerspiegeln.

Damit ist SeedingUp kein kurzfristiges Plattformprojekt, sondern ein Unternehmen mit rund zwei Jahrzehnten Marktgeschichte.

Auf der eigenen Website beschreibt sich SeedingUp bis heute als internationaler Online-Marketing-Dienstleister. Angeboten werden unter anderem Blogmarketing, Influencer Marketing, Content Marketing, Content Seeding, Digital-News-Platzierungen und Offpage-SEO.

Publisher können ihre Webseiten und Medienangebote registrieren und Buchungsanfragen erhalten.

Auf der Publisher-Seite wirbt SeedingUp ausdrücklich mit einer „regelmäßigen und zuverlässigen Auszahlung“.

Gerade dieser Anspruch steht inzwischen in deutlichem Kontrast zu zahlreichen öffentlich geschilderten Erfahrungen.

Öffentliche Beschwerden reichen mindestens bis 2024 zurück

Bereits im August 2024 wurde im ABAKUS Internet Marketing Forum öffentlich gefragt, ob SeedingUp nicht mehr auszahle.

Ein Publisher berichtete dort, bereits seit Mai auf Geld zu warten. Der Support sei mehrfach kontaktiert worden. Auch telefonisch habe er niemanden erreicht.

Andere Nutzer verwiesen damals bereits auf weitere Berichte im Netz.

Inzwischen findet sich eine deutlich größere Zahl vergleichbarer Schilderungen.

Auf Trustpilot weist SeedingUp derzeit 117 Bewertungen und eine Gesamtbewertung von 1,4 von fünf Punkten auf. 70 Prozent der Bewertungen entfallen aktuell auf einen Stern.

Diese Zahlen müssen vorsichtig eingeordnet werden.

Trustpilot weist selbst darauf hin, dass konkrete Aussagen in Bewertungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. Bewertungen spiegeln zunächst die Erfahrungen und Meinungen der jeweiligen Verfasser wider.

Für eine journalistische Bewertung ist deshalb nicht entscheidend, einzelne Bewertungen ungeprüft als Tatsache zu übernehmen.

Relevant wird vielmehr das wiederkehrende Muster.

Zahlreiche Publisher berichten über aus ihrer Sicht ungewöhnlich lange Auszahlungszeiten, ausbleibende Zahlungen, unbeantwortete Kontaktversuche und anschließende rechtliche Schritte.

Ein Nutzer berichtete im Juli 2026 beispielsweise, seit August 2024 auf eine Auszahlung von 375,50 Euro zu warten. Nach seiner Darstellung erhielt er im Juli 2026 zwar eine Auszahlungsbestätigung, der Betrag sei wenige Tage später jedoch noch immer nicht eingegangen.

Ein anderer langjähriger Publisher schilderte im Juni 2026, bereits seit 2009 über teliad beziehungsweise SeedingUp tätig gewesen zu sein. Über viele Jahre habe die Zusammenarbeit funktioniert. Erst 2025 hätten sich die Auszahlungsprobleme verstärkt.

Gerade solche Schilderungen sind interessant, weil sie nicht von einem Unternehmen berichten, das von Beginn an problematisch gewesen sein soll. Mehrere langjährige Nutzer beschreiben vielmehr einen späteren Bruch im Zahlungsverhalten.

Auch wir haben offene Forderungen

Die Recherche beruht nicht ausschließlich auf Berichten anderer Publisher.

Auch bei uns bestehen offene Forderungen gegen die SeedingUp GmbH.

Nachdem die Zahlung nicht erfolgte, haben wir ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

SeedingUp hat dem Mahnbescheid widersprochen.

Über die Berechtigung der Forderung ist damit noch nicht gerichtlich entschieden.

Das ist ein wichtiger juristischer Unterschied.

Ein Mahnbescheid ist kein Urteil. Das Mahngericht führt vor seinem Erlass keine vollständige inhaltliche Prüfung der Forderung durch.

Der Antragsgegner kann innerhalb der vorgesehenen Frist Widerspruch einlegen.

Eine Begründung des Widerspruchs ist in diesem Stadium grundsätzlich nicht erforderlich.

Wird die Forderung danach weiterverfolgt, kann die Sache in das normale streitige Verfahren übergehen. Erst dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.

Mehrere Betroffene berichten von Widersprüchen

Bemerkenswert ist, dass unser Fall offenbar nicht völlig allein steht.

Auch auf Bewertungsplattformen berichten Gläubiger davon, gerichtliche Mahnbescheide beantragt zu haben.

Ein Nutzer schrieb im März 2026, einem Mahnbescheid sei widersprochen worden und er werde nun klagen.

Andere Rezensenten berichten ebenfalls davon, Forderungen inzwischen gerichtlich einzutreiben oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet zu haben.

Auch auf LinkedIn wurde von einem weiteren Fall berichtet, in dem nach einem Mahnverfahren weitere gerichtliche Schritte vorbereitet würden.

Hier ist eine juristische Feinheit wichtig:

Gegen einen Mahnbescheid wird Widerspruch eingelegt. Gegen einen bereits erlassenen Vollstreckungsbescheid lautet der Rechtsbehelf grundsätzlich Einspruch.

Siehe auch  Content-Marketing: Wie man hochwertigen Content erstellt, der in den sozialen Medien viral geht

Aus mehreren solchen Fällen lässt sich noch keine gezielte Strategie ableiten.

Der Widerspruch ist ein gesetzlich vorgesehenes Recht.

Die journalistisch relevante Frage lautet deshalb nicht, ob SeedingUp überhaupt widersprechen darf.

Sie lautet:

Wie häufig widerspricht SeedingUp Publisher-Forderungen und aus welchen materiellen Gründen werden diese Forderungen bestritten?

Diese Frage lässt sich nur anhand mehrerer konkreter Verfahren und der entsprechenden Unterlagen beantworten.

Von einer gezielten „Masche“ sollte deshalb derzeit nicht gesprochen werden.

Dafür müsste nachgewiesen werden, dass gleichartige und nachweislich berechtigte Forderungen regelmäßig allein mit dem Ziel bestritten werden, ihre Durchsetzung zu verzögern.

Ein solcher Nachweis liegt uns bislang nicht vor.

Die AGB werfen zusätzliche Fragen auf

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die derzeit veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SeedingUp.

Die aktuelle Fassung trägt den Stand 7. Februar 2024.

Darin beschreibt SeedingUp ausdrücklich, wie die Abrechnung über den Marktplatz erfolgen soll.

Die Transaktionen werden demnach ausschließlich über die SeedingUp GmbH abgerechnet.

Eine Buchung wird nach dem Wortlaut der AGB erst dann an den Publisher übermittelt, wenn der Beitrag für den ersten oder gesamten Leistungszeitraum direkt an SeedingUp bezahlt wurde.

Das ist für die aktuelle Diskussion ein wichtiger Punkt.

Nach dem von SeedingUp selbst beschriebenen System soll zumindest für die entsprechende Buchung bereits eine Zahlung des Advertisers an SeedingUp erfolgt sein, bevor der Auftrag beim Publisher landet.

Der Publisher erfüllt anschließend die vereinbarte Leistung.

Damit stellt sich bei lange ausstehenden Publisher-Vergütungen eine nachvollziehbare Frage:

Wenn der Advertiser für eine konkrete Buchung bereits bezahlt hat und der Publisher seine Leistung ordnungsgemäß erfüllt hat, weshalb kann sich die Auszahlung anschließend über Monate verzögern?

Öffentlich zugängliche Informationen liefern darauf bislang keine ausreichende Antwort.

Bis zu 24 Monate für Auszahlungsanfragen

Noch auffälliger ist eine weitere Regelung in § 6 der aktuellen AGB.

Dort räumt sich SeedingUp das Recht ein, Auszahlungsanfragen bei aktiven Konten bis zu 24 Monate zu sammeln.

Zugleich heißt es, dass sich ein finaler Zahlungsanspruch innerhalb von 14 Tagen erst durch die finale Bearbeitung von SeedingUp ergibt.

Für Publisher ist das eine weitreichende Regelung.

Sie bedeutet zunächst, dass ein im Account sichtbares Guthaben und die unmittelbare Fälligkeit einer Auszahlung nicht zwingend dasselbe sein müssen.

Ob diese Klausel in einem konkreten Vertragsverhältnis tatsächlich gilt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Entscheidend ist beispielsweise, welche AGB-Fassung bei Abschluss der jeweiligen Buchung wirksam vereinbart wurde.

Auch die Frage, ob eine solche Klausel einer rechtlichen Inhaltskontrolle standhält, kann nicht allein anhand des Wortlauts beantwortet werden.

Das ist letztlich eine juristische Bewertung.

Interessant ist allerdings der historische Vergleich.

Noch 2014 stellte SeedingUp eine neue Auszahlungssystematik öffentlich ausdrücklich als Verbesserung für Publisher dar. Damals hieß es, Publisher könnten selbst entscheiden, wann sie sich ihr Guthaben auszahlen lassen wollen und könnten dadurch sogar schneller als zuvor an ihr Geld kommen.

Die heutige 24-Monats-Regel wirkt vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig.

Für eine umfassende Bewertung wäre deshalb wichtig zu rekonstruieren, wann diese Klausel erstmals in den AGB auftauchte und wie sie sich im Laufe der Jahre verändert hat.

Ein Blick auf die Bilanz von SeedingUp

Auch die veröffentlichten Jahresabschlüsse liefern relevante Informationen.

Dabei muss strikt zwischen der SeedingUp GmbH und der netzgefährten GmbH unterschieden werden. Beide Gesellschaften haben eigene Jahresabschlüsse.

Für SeedingUp liegen aus dem veröffentlichten Abschluss 2022 konkrete Zahlen vor.

Zum 31. Dezember 2022 betrug die Bilanzsumme rund 372.001 Euro.

Die Verbindlichkeiten lagen bei rund 361.101 Euro. Nach den Angaben im Abschluss hatten diese vollständig eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zum Vergleich: Ende 2021 hatten die Verbindlichkeiten noch bei rund 91.810 Euro gelegen.

Damit hatten sie sich innerhalb eines Jahres nahezu vervierfacht.

Auf der Aktivseite standen Ende 2022 unter anderem rund 249.983 Euro Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie knapp 47.690 Euro liquide Mittel.

Außerdem bestand ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von rund 21.966 Euro.

Im Vorjahr hatte dieser noch etwa 131.780 Euro betragen.

Für 2022 wurde gleichzeitig ein Jahresüberschuss von rund 109.815 Euro ausgewiesen.

Das ergibt ein differenziertes Bild.

Die Eigenkapitalsituation hatte sich gegenüber 2021 deutlich verbessert. Gleichzeitig waren die kurzfristigen Verbindlichkeiten stark gestiegen.

Was ein nicht gedeckter Fehlbetrag bedeutet

Bei der Interpretation solcher Zahlen ist Zurückhaltung notwendig.

Ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist zunächst eine handelsbilanzielle Größe.

Er bedeutet vereinfacht, dass das bilanzielle Eigenkapital aufgebraucht ist.

Das ist nicht automatisch gleichbedeutend mit insolvenzrechtlicher Überschuldung.

Für die Insolvenzordnung gelten eigene Maßstäbe.

Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Überschuldung liegt bei einer juristischen Person vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, sofern die Fortführung des Unternehmens in den kommenden zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

Eine einzelne Bilanz reicht deshalb regelmäßig nicht aus, um festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.

Dafür wären insbesondere Informationen über Fälligkeiten, tatsächliche Liquidität, Bankbestände, kurzfristig verfügbare Kreditlinien, werthaltige Forderungen und die Fortführungsprognose erforderlich.

Deshalb lässt sich aus dem Jahresabschluss 2022 nicht seriös ableiten, dass SeedingUp damals insolvent gewesen sei.

Die starke Zunahme kurzfristiger Verbindlichkeiten bleibt dennoch eine relevante wirtschaftliche Entwicklung.

Jahresabschluss 2023 wurde erst 2026 veröffentlicht

Mittlerweile ist auch der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht worden.

Siehe auch  Das Beben in den SERPs: Wie Google die SEO-Welt mit einem kleinen Parameter erschüttert und unsere Daten neu kalibriert

Die Veröffentlichung erfolgte am 12. März 2026.

Damit ist die im Internet teilweise noch anzutreffende Aussage, der Jahresabschluss 2022 sei der letzte veröffentlichte Abschluss von SeedingUp, inzwischen überholt.

Für eine weitergehende wirtschaftliche Analyse müsste der vollständige SeedingUp-Abschluss 2023 separat ausgewertet werden.

Dabei ist besonders wichtig, ihn nicht mit dem Jahresabschluss der netzgefährten GmbH zu verwechseln.

SeedingUp besteht weiterhin

Auch dieser Punkt gehört zu einer neutralen Einordnung.

Die SeedingUp GmbH wird weiterhin im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 720138 geführt.

Die Gesellschaft wurde 2005 eingetragen.

Geschäftsführer ist Andreas Armbruster.

Seit Januar 2025 lautet die eingetragene Geschäftsanschrift Waiblinger Straße 11 in Stuttgart.

Auch der Accountbereich und Teile der SeedingUp-Webseite sind weiterhin online.

Auf der Unternehmensseite werden aktuell weiterhin Produkte, Publisher-Angebote und Registrierungen beworben.

Bei unserer aktuellen Recherche fand sich keine öffentlich zugängliche Bekanntmachung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren der SeedingUp GmbH.

Deshalb wäre die Formulierung „SeedingUp ist insolvent“ nach dem derzeitigen Informationsstand nicht gerechtfertigt.

Dasselbe gilt für die Behauptung einer Insolvenzverschleppung.

Dafür wären konkrete Tatsachen erforderlich, aus denen sich ein bereits eingetretener Insolvenzgrund und eine anschließend verletzte Antragspflicht ableiten lassen.

Solche Tatsachen sind öffentlich derzeit nicht ausreichend belegt.

Zeitweiser Serverfehler am 21. August 2026

Am 21. August 2026 war die deutsche SeedingUp-Website zeitweise nicht regulär erreichbar.

Gegen 12:45 Uhr wurde ein Fehler „502 Bad Gateway“ angezeigt.

Der Vorgang wurde per Screenshot dokumentiert.

Ein solcher HTTP-Fehler bedeutet zunächst lediglich, dass ein vorgeschaltetes System keine ordnungsgemäße Antwort vom dahinterliegenden Server erhalten hat.

Dafür kommen zahlreiche technische Ursachen infrage.

Bei späteren Abrufen war die SeedingUp-Webseite wieder erreichbar.

Aus dem Serverfehler lässt sich deshalb weder eine Geschäftsaufgabe noch eine Zahlungsunfähigkeit ableiten.

Der Vorfall ist im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung dokumentationswürdig, besitzt für sich genommen aber keine insolvenzrechtliche Aussagekraft.

SeedingUp und netzgefährten sind nicht dasselbe Unternehmen

Bei der Recherche taucht immer wieder die netzgefährten GmbH auf.

Hier ist eine klare Abgrenzung zwingend.

SeedingUp GmbH und netzgefährten GmbH sind zwei eigenständige juristische Personen.

Die SeedingUp GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 720138 eingetragen.

Die netzgefährten GmbH wird unter HRB 738092 geführt.

Beide Gesellschaften haben eigene Jahresabschlüsse und eigene rechtliche Verpflichtungen.

Offene Forderungen gegen SeedingUp sind deshalb nicht automatisch Forderungen gegen netzgefährten.

Auch die Bilanzen beider Unternehmen dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Diese Unterscheidung ist gerade deshalb wichtig, weil zwischen den Unternehmen gleichzeitig auffällige personelle und operative Verbindungen bestehen.

Die personelle Verbindung über Andreas Armbruster

Geschäftsführer beider Gesellschaften ist Andreas Armbruster.

Bei SeedingUp ist er seit der Gründung im Jahr 2005 Geschäftsführer.

Auch bei der netzgefährten GmbH wird er als Geschäftsführer geführt.

Die netzgefährten GmbH wurde 2011 eingetragen und firmierte zuvor als seonative GmbH.

Auch die heutige Geschäftsanschrift beider Gesellschaften ist identisch:

Waiblinger Straße 11, 70372 Stuttgart.

Das allein macht aus zwei Gesellschaften noch keine wirtschaftliche Einheit.

Die Verbindung geht jedoch über Adresse und Geschäftsführer hinaus.

Operative Überschneidungen sind öffentlich erkennbar

SeedingUp selbst spricht auf seiner Unternehmensseite von „Online-Marketing-Know-how in der Firmengruppe seit 2005“.

Auf internationalen SeedingUp-Seiten wird Andreas Armbruster als Gründer beschrieben, der sowohl SeedingUp als auch den Online-Marketing-Partner netzgefährten aufgebaut habe.

Noch deutlicher ist die französische Datenschutzerklärung von SeedingUp.

Dort wird SeedingUp eindeutig als verantwortliche Gesellschaft genannt.

Gleichzeitig heißt es dort ausdrücklich, dass SeedingUp von den netzgefährten betreut werde. Als Datenschutzkontakt wird ein Mitarbeiter der netzgefährten GmbH unter derselben Adresse angegeben.

Auch die netzgefährten selbst stellen auf ihrer Website eine Verbindung zu SeedingUp her.

Auf einer E-Commerce-Seite der Agentur heißt es, dass die Angebote seonative, klickwert, sitefactor, blogvertising und SeedingUp „unter einem Dach“ vereint würden.

Solche Formulierungen zeigen eine enge operative Verbindung.

Sie ändern jedoch nichts an der gesellschaftsrechtlichen Trennung.

Wer sind die netzgefährten?

Die netzgefährten GmbH ist eine Stuttgarter Full-Service-Agentur für Online-Marketing.

Nach eigener Darstellung bündelt sie die Agenturangebote seonative, klickwert, sitefactor und blogvertising.

Zum Leistungsspektrum gehören Suchmaschinenoptimierung, Performance Marketing, Webentwicklung, E-Commerce und Influencer Marketing.

Die Gesellschaft tritt auch 2026 weiterhin aktiv am Markt auf.

Auf der Website wurden noch im Sommer 2026 regelmäßig aktuelle Fachbeiträge veröffentlicht.

Auch Stellen-, Kontakt- und Leistungsseiten sind weiterhin erreichbar.

Für die netzgefährten GmbH liegen uns derzeit keine eigenen offenen Publisher-Forderungen vor.

Die Gesellschaft wird in diesem Beitrag deshalb nicht als Schuldner der SeedingUp-Forderungen dargestellt.

Ihre Bedeutung für die Recherche liegt ausschließlich in der personellen und operativen Verbindung.

Auch die Bilanzen müssen getrennt bleiben

Diese Trennung gilt besonders für Finanzdaten.

Die von North Data dargestellten Werte von rund 332.480 Euro Bilanzsumme, rund 325.657 Euro Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie rund 242.289 Euro Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 beziehen sich auf die netzgefährten GmbH.

Sie gehören ausdrücklich nicht zur Bilanz der SeedingUp GmbH.

Für die Causa SeedingUp können diese Zahlen deshalb nicht verwendet werden, um die Zahlungsfähigkeit oder Vermögenslage von SeedingUp zu beurteilen.

Sie zeigen lediglich, dass auch die wirtschaftlich verbundene Agenturgesellschaft eine eigene Bilanzstruktur besitzt.

Eine Vermögensverschiebung zwischen beiden Unternehmen lässt sich daraus nicht ableiten.

Dafür liegen derzeit keinerlei belastbare Belege vor.

Ein interessanter Unterschied bei der Beschäftigtenzahl

Ein weiterer Punkt verdient Aufmerksamkeit.

Im Jahresabschluss 2022 der SeedingUp GmbH wurde als durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ein Mitarbeiter angegeben.

Siehe auch  Elvis’ Vermächtnis im digitalen Zeitalter: Wie der King of Rock 'n' Roll durch Memes, Streams und Online-Communities neu entdeckt wird

Bei der netzgefährten GmbH waren es im selben Geschäftsjahr durchschnittlich 18 Arbeitnehmer.

Gleichzeitig bezeichnet sich SeedingUp auf der eigenen Website als Unternehmen mit 25 Mitarbeitern.

Dieser Unterschied muss nicht widersprüchlich sein.

Die Website kann beispielsweise eine gesamte operative Gruppe, externe Kräfte oder Mitarbeiter verbundener Einheiten meinen.

Genau diese Abweichung macht aber deutlich, dass die operative Struktur möglicherweise über die juristische Person SeedingUp GmbH hinausgeht.

Daraus ergeben sich legitime Fragen:

Welche Mitarbeiter arbeiten unmittelbar für die SeedingUp GmbH?

Welche Tätigkeiten übernimmt die netzgefährten GmbH?

Wer betreut Plattform, Support, Buchhaltung, Marketing und technische Infrastruktur?

Existieren Dienstleistungsverträge zwischen beiden Gesellschaften?

Und bestehen gegenseitige Forderungen oder Verbindlichkeiten?

Solche Beziehungen wären bei eng kooperierenden Gesellschaften grundsätzlich nichts Ungewöhnliches.

Für die wirtschaftliche Einordnung der SeedingUp GmbH wären sie dennoch interessant.

Weitere gesellschaftsrechtliche Verbindungen

Öffentliche Unternehmensdaten zeigen daneben weitere aktuelle oder frühere Verbindungen von Andreas Armbruster zu Gesellschaften.

Dazu gehört unter anderem die Ventixx UG.

Solche Netzwerkdaten können bei einer Unternehmensrecherche hilfreich sein.

Für die offenen Publisher-Forderungen besitzen sie bislang jedoch keine unmittelbare Bedeutung.

Es liegen uns keine belastbaren Hinweise darauf vor, dass andere Unternehmen aus diesem Umfeld für Verbindlichkeiten der SeedingUp GmbH haften oder an den geschilderten Zahlungsvorgängen beteiligt sind.

Deshalb sollte aus einem Unternehmensnetzwerk keine Verdachtskonstruktion entstehen.

Schwere strafrechtliche Vorwürfe bleiben außen vor

Im Internet finden sich mittlerweile auch gravierende strafrechtliche Behauptungen gegen Verantwortliche von SeedingUp.

Dabei werden unter anderem Betrug, Insolvenzverschleppung und weitere Delikte behauptet.

Solche Aussagen übernehmen wir nicht.

Uns liegen derzeit keine ausreichenden Primärunterlagen vor, mit denen diese Vorwürfe unabhängig überprüft werden könnten.

Ein Kommentar unter einem Blogbeitrag oder eine Bewertung auf einem Portal reicht dafür nicht aus.

Auch die Behauptung, Polizei oder Staatsanwaltschaft würden gegen eine bestimmte Person ermitteln, sollte erst dann veröffentlicht werden, wenn die betreffende Behörde dies bestätigt oder entsprechende belastbare Dokumente vorliegen.

Selbst ein Ermittlungsverfahren würde im Übrigen keine Schuld beweisen.

Für die Causa SeedingUp sind solche Spekulationen auch gar nicht erforderlich.

Die belegbaren zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sind bereits erheblich genug.

Die entscheidenden Fragen an SeedingUp

Die aktuelle Situation ließe sich durch konkrete Angaben des Unternehmens vergleichsweise schnell besser einordnen.

Von besonderem Interesse wäre, wie viele Publisher-Auszahlungen derzeit offen sind und welches Gesamtvolumen diese Forderungen haben.

Ebenso relevant wäre, wie viele Auszahlungsanfragen länger als 30, 90, 180, 365 oder sogar 730 Tage auf Bearbeitung warten.

SeedingUp könnte außerdem erklären, weshalb bei einzelnen Publishern lange Wartezeiten entstehen, obwohl die aktuellen AGB vorsehen, dass der Advertiser vor Weiterleitung einer Buchung an den Publisher bereits an SeedingUp gezahlt hat.

Auch die 24-Monats-Regel bedarf einer Erläuterung.

Wie häufig wird sie tatsächlich angewendet?

Nach welchen Kriterien entscheidet SeedingUp über die finale Bearbeitung?

Und weshalb widerspricht das Unternehmen einzelnen Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren?

Von Interesse wäre zudem, welche Leistungen die netzgefährten GmbH heute konkret für SeedingUp übernimmt.

Eine transparente Beantwortung dieser Fragen könnte viele der derzeit offenen Punkte klären.

Keine Insolvenzbekanntmachung, aber ein erhebliches Vertrauensproblem

Die bisherige Recherche ergibt ein widersprüchliches Bild.

Auf der einen Seite steht eine seit 2005 bestehende Gesellschaft, die weiterhin im Handelsregister geführt wird.

Noch im März 2026 wurde ein Jahresabschluss für 2023 veröffentlicht.

Die Unternehmens- und Accountseiten sind weiterhin vorhanden und das Unternehmen wirbt weiterhin aktiv um Advertiser und Publisher.

Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Berichte über lange ausstehende Auszahlungen.

Einige Gläubiger verfolgen ihre Forderungen inzwischen gerichtlich.

Auch wir gehören zu diesen Gläubigern.

Unserem Mahnbescheid hat SeedingUp widersprochen.

Hinzu kommen AGB, die SeedingUp bei aktiven Konten ausdrücklich die Möglichkeit geben, Auszahlungsanfragen bis zu 24 Monate zu sammeln.

All das beweist keine Insolvenz.

Es beweist auch keine Insolvenzverschleppung oder sonstige Straftat.

Es zeigt jedoch, dass sich SeedingUp inzwischen mit einem erheblichen Vertrauensproblem auseinandersetzen muss.

Fazit: Das Ende eines Urgesteins?

SeedingUp gehört seit 2005 zum deutschen Markt für Link-, Content- und Publisher-Vermarktung.

Viele Webseitenbetreiber haben über Jahre mit dem Unternehmen gearbeitet.

Gerade deshalb sind die Entwicklungen seit 2024 bemerkenswert.

Öffentliche Beschwerden über ausstehende Auszahlungen treten nicht mehr nur vereinzelt auf.

Es gibt Berichte über Wartezeiten von vielen Monaten und teilweise mehr als einem Jahr.

Einige Gläubiger haben Mahnverfahren begonnen oder Anwälte eingeschaltet.

Auch wir haben offene Forderungen und verfolgen diese rechtlich weiter.

Parallel dazu besteht SeedingUp als Unternehmen fort.

Eine veröffentlichte Insolvenz ist derzeit nicht festzustellen.

Die enge personelle und operative Verbindung zur weiterhin aktiven netzgefährten GmbH wirft zusätzliche Fragen zur tatsächlichen Organisationsstruktur auf. Gleichzeitig muss klar bleiben, dass beide Gesellschaften rechtlich getrennt sind und ihre Vermögensverhältnisse nicht miteinander vermischt werden dürfen.

Damit bleibt die zentrale Frage vorerst unbeantwortet:

Warum warten zahlreiche Publisher offenbar ungewöhnlich lange auf ihr Geld, während SeedingUp gleichzeitig weiterhin als bestehendes und aktives Unternehmen auftritt?

Ob die Causa tatsächlich das Ende eines Urgesteins der deutschen Content-Vermarktung markiert, lässt sich heute noch nicht sagen.

Das Vertrauen vieler Publisher scheint jedoch bereits erheblich beschädigt.

Stand der Recherche: 21. August 2026

Transparenzhinweis: Der Betreiber dieser Website ist selbst Gläubiger der SeedingUp GmbH. Wegen einer offenen Forderung wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. SeedingUp hat Widerspruch eingelegt. Eigene Erfahrungen, Unternehmensdaten und Aussagen Dritter werden in diesem Beitrag bewusst voneinander getrennt.

 

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